Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Sicherung der Leistungsfähigkeit, Instrument der Mitarbeiterbindung und Wirtschaftlichkeit

Gastautor: Marc Schiffer
www.ihr-rehadienst.com

Der Mitarbeiter[1] möchte trotz sichtbarer Erschöpfung wieder eingegliedert werden. Die Führungskraft ist verunsichert. Die Personalsituation ist allerdings massiv angespannt. Kommen Ihnen diese Probleme bekannt vor? Ein professionell durchgeführtes BEM hilft allen Beteiligten.


[1] Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur eine Schreibweise für männlich/weiblich/divers verwendet

Hintergrund

Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber allen Mitarbeitern, die im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. 

Ziele des BEM

  • Erhalt der psychischen & physischen Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter
  • Maßnahmen identifizieren, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Kündigungen reduzieren
  • Chronischen Berufskrankheiten vorbeugen

BEM reduziert Ausfallzeiten und stärkt Mitarbeiterbindung

In den vergangenen Jahren hat sich die Arbeitswelt stark verändert. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie im Zeitalter des Fachkräftemangels ist es unerlässlich, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten. BEM, eingebettet in das BGM, ist ein wichtiger Schritt, um die Häufigkeit und Dauer von Arbeitsunfähigkeit langfristig zu senken.

Laut DAK-Gesundheitsreport von 2018 sind knapp 44 Prozent aller Erkrankten langzeitarbeitsunfähig (6 oder mehr Wochen krank). Die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmers wird so stark beeinflusst.

Ein professionell durchgeführtes BEM kann dazu beitragen die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, die Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsprozess zu erleichtern und ist somit ein wichtiges strategisches Instrument der Personalarbeit.

Durchführung BEM

Das BEM umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die benötigt werden, um die Gesundheit des Mitarbeiters wiederherzustellen und ihn in das Unternehmen wiedereinzugliedern.

Das Fallmanagement nutzt hierzu folgende Instrumente

  • Durchführung Informations-/Erstgespräch
  • Situationsanalyse
  • Beratung
  • Erarbeitung von Handlungs-/Maßnahmeplänen zur Wiedereingliederung
  • Dokumentation und Überprüfen der Wirksamkeit

Unter Einhaltung der Datenschutzanforderungen muss eine regelmäßige Dokumentation und das Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen umgesetzt werden, damit das Unternehmen die Gesamtsituation einschätzen und bewerten kann. Hieraus können ebenso wichtige Schlüsse für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) gezogen werden. BGM dient der systematischen und strukturierten Entwicklung, Planung und Lenkung betrieblicher Strukturen und Prozesse mit dem Ziel die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.

Die Möglichkeiten den BEM Prozess umzusetzen, unterteilen sich in die interne bzw. externe Durchführung des Verfahrens.

Eine Vielzahl der Unternehmen hat bisher das BEM intern durchgeführt. Insoweit wurde im Unternehmen ein BEM-Team gebildet. Dies besteht in der Regel aus Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung. Das konkrete Fallmanagement wird hier meist von Mitarbeitern der Personalabteilung übernommen.

Um die Qualität des BEM Prozesses sicherzustellen ist die Qualifikation im Disability- und Reha Management sowie die psychosoziale Beratungskompetenz von grundlegender Bedeutung für den BEM Berater.

Hier kann es zu Herausforderungen kommen, da es Mitarbeitern der Personalabteilung oft an fachlicher Expertise auf unbekanntem Gebiet sowie an einer breiten Vernetzung mangelt. Des Weiteren können sich zusätzlich entstehende Rollenkonflikte in der Personalabteilung belastend auf den Prozess auswirken: Inhalte des Prozesses gehören nicht in die Personalakte, daher besteht oft eine Hemmschwelle auf Seiten der Mitarbeiter, vertrauliche Informationen mit Mitgliedern der Personalabteilung zu erörtern.

Eine weitere Möglichkeit, ein vorhandenes BEM zu ergänzen oder auch zu implementieren, besteht darin, dieses z.T. oder vollständig in ein externes Fallmanagement auszulagern. Ein externes Fallmanagement definiert und regelt in Abstimmung mit den betrieblichen Akteuren die Schweigepflicht und Aktenlage eindeutig, es wird klar definiert, wer zu welchem Zeitpunkt Zugriff zu speziellen Daten hat. So entsteht durch Information, Transparenz und Unabhängigkeit eine große Vertraulichkeit.

Ein breit gefächertes Netzwerk gewährleistet darüber hinaus enorme Vorteile bei der Arzt- oder Therapeutensuche. So können z.B. Spezialisten benannt und Terminvereinbarungen für Untersuchungen schneller realisiert werden.

Der Wiedereingliederungsprozess und die Findung von Lösungsmöglichkeiten werden durch die große fachliche Expertise des Dienstleisters, die Nutzung seiner Netzwerke und die kontinuierliche Weiterbildung inhaltlich und zeitlich optimiert. Darüber hinaus werden keine unnötigen Kapazitäten in der Personalabteilung gebunden.

Im Mittelpunkt aller Maßnahmen, ob intern oder ausgelagert, steht immer die Rückkehr des betroffenen, vollständig genesenen Mitarbeiters ins Unternehmen sowie die Vermeidung von Wiedererkrankung.

Das BEM bietet sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber große Vorteile. Innovative Unternehmen haben dies erkannt und nutzen dieses Mittel ganz bewusst zum Gewinn aller Beteiligten für mehr Ressourcen und Arbeitskraft in der Organisation sowie insbesondere zum Imagegewinn.

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