Behandlung psychischer Störungen – wer ist wer?

In der Behandlung psychischer Störungen sind verschiedene Berufsgruppen tätig, was bei Laien häufig für Verwirrung sorgt. Da wir recht häufig gefragt werden, was denn nun eigentlich die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bezeichnungen sind, sei im Folgenden ein kurzer Überblick über die verschiedenen Berufe und ihre Schwerpunkte gegeben.

Der Psychiater

Psychiater haben nach dem Studium der Medizin eine entsprechende Facharztausbildung absolviert. Bis 2003 galt diese Facharztausbildung für den Bereich „Psychiatrie und Neurologie“. Eine zusätzliche psychotherapeutische Ausbildung ist mit diesem „älteren“ Facharzt nicht zwingend verbunden, so dass sich die Behandlung psychischer Störungen in diesem Fall vorwiegend auf stützende Gespräche und vor allem eine medikamentöse Behandlung mit Psychopharmaka stützen wird – nur Mediziner sind berechtigt, solche Medikamente zu verschreiben. Seit 2003 lautet die Facharztausbildung „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“, d.h. die psychotherapeutische Ausbildung ist in die Ausbildung integriert.

Der Nervenarzt

Die Berufsbezeichnung „Nervenarzt“ ist gleichbedeutend mit der Facharztbezeichnung für Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie. Seit der Neuordnung der Facharztausbildung müssten beide Ausbildungen („Psychiatrie und Psychotherapie“ und „Neurologie“) absolviert werden, um diesen Titel zu führen.

Der Neurologe

Der Neurologe widmet sich den organischen Erkrankungen und Störungen des zentralen und peripheren Nervensystems, wie beispielsweise Epilepsien oder Schlaganfallfolgen.

Facharzt für Psychotherapeutische Medizin/ Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin (vor 2003), bzw. für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (seit 2003) haben sich insbesondere auf die Erkennung und psychotherapeutische Behandlung von körperlichen Krankheiten, die maßgeblich durch seelische Vorgänge oder körperlich-seelische Wechselwirkungen verursacht wurden, spezialisiert. Sie behandeln aber das gesamte Spektrum psychischer Störungen, sowohl psychotherapeutisch als auch ggf. medikamentös.

Fachgebunde Psychotherapie

Zudem gibt es noch den Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Fachgebundene Psychotherapie“, womit beispielsweise ein Facharzt für Urologie gemeint ist, der im Hinblick auf sein Fach zum Beispiel sexuelle Funktionsstörungen psychotherapeutisch behandelt.

Der Psychologe

Psychologen haben das Studium der Psychologie absolviert, in dem sie sich mit den verschiedenen Facetten des menschlichen Erlebens und Verhaltens beschäftigen und sich im Verlauf des Studiums auf bestimmte Schwerpunkte konzentrieren. Längst nicht alle Psychologen beschäftigen sich in ihrem Studium mit der Entstehung und Behandlung von psychischen Störungen.

Der Psychotherapeut

„Psychotherapeut“ ist seit 1999 eine geschützte Berufsbezeichnung. Zu unterscheiden sind Ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Gemeinsam ist ihnen, dass sie nach ihrem Studium eine wissenschaftlich anerkannte Psychotherapie-Ausbildung mit staatlicher Prüfung absolviert haben, bevor Sie die Zulassung (Approbation) zur psychotherapeutischen Tätigkeit erhalten. Diese Ausbildung dauert mindestens drei Jahre und umfasst theoretische und praktische Anteile, d.h. die Durchführung von Psychotherapien unter Supervision, wie auch eine therapeutische Selbsterfahrung. Der Ärztliche Psychotherapeut kann diese Qualifikation nach seinem Medizinstudium im Rahmen seiner Facharztausbildung (s.o) oder gesondert erwerben, der Psychologische Psychotherapeut muss das Studium der Psychologie abgeschlossen haben, bevor er sich zum Psychotherapeuten ausbilden lassen kann. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind als Ausgangsberufe zusätzlich auch Pädagogen und Sozialpädagogen zugelassen, die eine entsprechende Ausbildung absolvieren können.

Heilpraktiker – Psychotherapie

Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Behandler, die über eine Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz psychotherapeutische Behandlungen anbieten. Vorraussetzung ist dafür eine Zulassung (in der Regel nach einer Prüfung) durch die zuständigen Gesundheitsämter, wobei diese Gruppe den Titel „Psychotherapeut“ nicht führen darf, stattdessen Bezeichnungen wie „psychologischer Berater“ oder „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ verwandt werden. Da sich durch die uneinheitlichen Voraussetzungen und Ausbildunginhalte deutliche Unterschiede in der Qualifikation und in der Wirksamkeit der jeweiligen Therapien ergeben, werden solche Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

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